Kriterien für Förderleistungen

Die im Rahmen der NRP geförderten Initiativen, Programm, Projekte und Infrastrukturen müssen auf die Steigerung von Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ausgelegt sein und ihre Wirkung im dafür vorgesehenen Perimeter entfalten können. Um Finanzhilfen zu erhalten, müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein:

a) Das Projekt entspricht der Strategie, den Programmzielen und den Handlungsfeldern des UP PSG 2020–2023.

b) Das Projekt passt sich funktional stimmig in den Gotthard-Perimeter ein und entspricht der strategischen Positionierung der Region bzw. stärkt diese.

c) Das Projekt bezweckt die Stärkung von Innovation oder unternehmerischem Denken und Handeln oder der Wertschöpfung in exportorientierten Wertschöpfungssystemen.

d) Das Projekt wird durch die regionale Wirtschaft bzw. durch Unternehmen und/oder die Gemeinde und die Region mitgetragen.

e) Das Projekt kann nach einer Anfangsunterstützung durch Bund und Kantone weitestgehend eigenständig (Private, Projektträgerschaft, Gemeinden, Sponsoren etc.) finanziert werden.

f) Das Projekt ist nachhaltig, d.h. es verspricht wirtschaftlichen Nutzen unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Aspekte und im Sinne der Zielsetzungen der NRP.

Die detaillierten Vorgaben und Kriterien zur Vergabe von Förderleistungen sind in den Richtlinien zur Gewährung von Förderleistungen festgehalten